Familienbonus Plus
Der Familienbonus soll die größte Steuerentlastung für Familien in Österreich sein. 950.000 Familien mit 1,6 Mio. Kinder sollen in einem Umfang von € 1,5 Mrd. im Jahr profitieren. Der Familienbonus gilt seit 1.1.2019 und steht pro Kind und Jahr in Höhe von € 1.500 bzw. € 500 zu. Im Gegenzug wurden der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten gestrichen.
Voraussetzungen
Der Familienbonus Plus ist an die Familienbeihilfe gekoppelt und steht in jenen Monaten zu, in denen Familienbeihilfe zusteht. Er wird nur dann gewährt, wenn ein Antrag gestellt wird. Dies kann auf zwei unterschiedliche Arten geschehen:
- Entweder mit dem Formular E 30 gemeinsam mit dem Nachweis über den Familienbeihilfeanspruch oder die Unterhaltsleistung beim Arbeitgeber. In diesem Fall wird der Familienbonus monatlich bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.
- Oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung mittels Beilage L1k. In diesem Fall wird der Familienbonus im Nachhinein ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus kann beantragt werden vom:
- Familienbeihilfenbezieher oder
- (Ehe)Partner des Familienbeihilfebeziehers oder
- Unterhaltsverpflichteten
Bei (Ehe)Partner kann der Familienbonus flexibel aufgeteilt werden. Das heißt, eine Person kann entweder den vollen Familienbonus für das jeweilige Kind beziehen, oder der Betrag wird alternativ zwischen den (Ehe-)Partnern aufgeteilt. Bei getrennt lebenden Partnern ist grundsätzlich eine Aufteilung vorgesehen.
Wie hoch ist der Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in Höhe von jährlich € 1.500 pro Kind bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Das bedeutet, dass sich die Steuerlast bis zu € 1.500 pro Jahr reduziert. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von € 500 zu, sofern für dieses Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Familienbonus Plus ist durch die Höhe der eigenen Einkommensteuer und die absolute Höhe des Familienbonus von € 1.500 pro Kind und Jahr bis 18 Jahre sowie € 500 pro Kind und Jahr über 18 Jahre begrenzt. Er entfaltet seine volle Wirkung bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. € 1.700 (bei einem Kind).
Alle Alleinerzieher und Alleinverdiener werden künftig eine Mindestentlastung von € 250 (Kindermehr-betrag) pro Kind und Jahr erhalten. Wird jedoch mindestens 11 Monate (330 Tage) Arbeitslosengeld/ Mindestsicherung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag nicht zu.
Tipp: Wenn Sie den Familienbonus Plus bei Ihrem Arbeitgeber unterjährig berücksichtigen lassen und im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben, müssen Sie den Familienbonus noch einmal mit dem Formular L1k beantragen. Tun Sie das nicht, kommt es zu einer Steuernachforderung.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt und eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Sie erreichen mich unter 0664/889 220 44 oder unter office[a]stbaigner.at. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!