Allgemeines zur Gewerbeanmeldung

Wer in Österreich eine Tätigkeit ausüben möchte, die der Gewerbeordnung unterliegt, muss VOR Beginn der Ausübung das Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Diese drei Merkmale müssen kumulativ (gemeinsam) vorliegen, damit von einer gewerbsmäßigen Tätigkeit ausgegangen werden kann.

EINTEILUNG DER GEWERBE

Abhängig davon, ob für die Ausübung des Gewerbes neben den allgemeinen Voraussetzungen auch besondere Voraussetzungen erbracht werden müssen, wird zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Für die Ausübung von freien Gewerben ist kein besonderer Befähigungsnachweis notwendig. Die freien Gewerbe (z.B. Handelsgewerbe, Persönliche Dienstleister) werden in der „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“ angeführt. Gewerbe, für die ein besonderer Befähigungsnachweis erforderlich ist (z.B. Meisterprüfung), nennt man reglementierte Gewerbe (z.B. Friseur, Lebens- und Sozialberater).

VORAUSSETZUNGEN

Ein Gewerbe kann ausgeübt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden:
• Eigenberechtigung (volle Geschäftsfähigkeit)
• Österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten sind gleichgestellt; Ausnahmeregelungen für Drittstaatenangehörige, Asylanten und Staatenlose)
• Nichtvorliegen eines Ausschließungsgrundes (z.B. betrügerische Krida, Finanzvergehen)
• Befähigungsnachweis bei reglementierten und Teilgewerben (z.B. Meisterprüfungszeugnis bei Handwerkern)
• Individueller Befähigungsnachweis, wenn die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen werden können

ANMELDEVERFAHREN

Sobald der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen der zuständigen Behörde vorgelegt wurden, ist die Gewerbeanmeldung sofort rechtswirksam. Die zuständige Gewerbebehörde für alle Gewerbe ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft). Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch über das Unternehmensserviceportal unter Angabe folgender Informationen erfolgen:
• genaue Bezeichnung des Gewerbes
• genauer Standort der Gewerbeausübung
• genaue Bezeichnung des Gewerbetreibenden (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer)
Für die Anmeldung sind erforderlich:
• Befähigungsnachweis im Falle von reglementierten Gewerben (nicht bei freien Gewerben)
• Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
• Heiratsurkunde (im Falle einer Namensänderung)
• Nachweis akademischer Grade
• Meldebestätigung

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt und eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie mich bitte unter office[a]stbaigner.at. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!

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