Reform der Finanzverwaltung

Die Reform und die damit verbundene Neuorganisation der Finanzverwaltung ist aufgrund der Corona-Krise verspätet mit 1.1.2021 in Kraft getreten. Durch die Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung sollen die Verfahren verkürzt und das Service für die Steuerpflichtigen verbessert werden. Durch die Schaffung des Amtes für Betrugsbekämpfung soll außerdem gezielter gegen Betrug und Steuerhinterziehung vorgegangen werden können.

Die Aufgaben der Finanzverwaltung werden künftig auf fünf Ämter aufgeteilt:

  1. Finanzamt Österreich (FAÖ)
  2. Finanzamt für Großbetriebe (FAG)
  3. Zollamt Österreich (ZAÖ)
  4. Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)
  5. Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB)

Finanzamt Österreich

Die bisherigen 40 Finanzämter werden durch das Finanzamt Österreich ersetzt und auf 32 Dienststellen reduziert. Die Standorte und damit die Anlaufstellen in den jeweiligen Regionen bleiben als Ansprechpartner bestehen. Die Dienststellen übernehmen die bisherigen Aufgaben der Finanzämter.

Die Bankverbindungen der nicht zusammengelegten Dienststellen bleiben unverändert, während sich die Bankverbindungen der zusammengelegten Dienststellen geändert haben. Das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt wurde mit dem Finanzamt Lilienfeld St. Pölten zur Dienststelle Niederösterreich Mitte (Dienststellennummer 29) zusammengelegt. Zahlungen sind ab sofort an das Konto mit dem IBAN AT08 0100 0000 0550 4295 zu leisten. Nähere Details finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/aemter-behoerden/faoe.html.

Steuernummer

Die bisherige Steuernummer bestand aus der Finanzamtsnummer und einer siebenstelligen Steuernummer, z. B. 33 123/4567. Diese bisherige zusammengesetzte Steuernummer wird eingefroren und bleibt unverändert bestehen. Neue Steuernummern werden vom Finanzamt Österreich vergeben. Zuständig ist jene Dienststelle, wo sich der Sitz der Geschäftsleitung bzw. der Wohnsitz befindet.

Bereits vergebene Steuernummern bleiben künftig auch dann aufrecht, wenn der Sitz bzw. der Wohnsitz verlegt werden. Es ändert sich lediglich die zuständige Dienststelle, die zukünftig über FinanzOnline abgerufen werden kann.

Tipp:

Achten Sie bei der nächsten Finanzamtszahlung darauf, dass Sie an die richtige Dienststelle überweisen. Die aktuelle Bankverbindung finden Sie entweder auf einer Buchungsmitteilung oder einer Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorschreibung, die 2021 ausgestellt wurden.

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