Steuerreform 2020 – Senkung der Einkommensteuer

Durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) wird laut namhaften Instituten das Wirtschaftswachstum in Österreich im Vergleich zum Vorjahr negativ ausfallen. Daher hat sich die Bundesregierung entschlossen, Teile der geplanten Steuerreform 2021/2022 vorzuziehen, um die Wirtschaft zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Eine der Maßnahmen ist die Senkung der ersten Stufe der Lohn- bzw. Einkommensteuer von 25% auf 20%, wodurch eine Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von 1,6 Mrd. erreicht werden soll.

 

Einkommensteuer

Das Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten und nach Abzug der Sonderausgaben (z.B. Spenden) und außergewöhnlichen Belastungen. Einkünfte können mit selbständigen Tätigkeiten (Gewerbebetrieb, Freiberufler), unselbständigen Tätigkeiten (Dienstnehmer, Pensionisten), Kapitalvermögen, Immobilienverkäufen, usw. erzielt werden.

Der Begriff „Einkommensteuer“ wird in der Regel für das Einkommen von Selbständigen verwendet, umfasst aber ebenso die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Immobilienertragsteuer. Wenn also der Einkommensteuertarif gesenkt wird, betrifft das alle Steuerzahler.

Die Höhe der Einkommensteuer ist von der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen abhängig. Aus diesem Grund werden persönliche Gegebenheiten, wie z.B. die Unterhaltspflicht für Kinder oder Krankheitskosten steuermindernd berücksichtigt.

Einkommensteuertarif:

Die Bemessungsgrundlage, auf die der Einkommensteuertarif angewendet wird, ist das gesamte Einkommen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Mehrere Einkunftsquellen werden zusammengerechnet und unterliegen in Summe der Einkommensteuer.

Der Einkommensteuertarif ist in einzelne Stufen unterteilt, die mit der Höhe des Einkommens progressiv ansteigen (Staffeltarif). Dabei wird das gesamte Einkommen eines Jahres in einzelne Teile zerlegt und dem Steuersatz der jeweiligen Stufe unterworfen. Die ersten € 11.000 des Einkommens, das sogenannte Existenzminimum, sind für alle Steuerzahler steuerfrei. Die erste Steuerstufe, die bisher bei 25% lag und die Einkommensteile zwischen € 11.000 und € 18.000 betrifft, wurde nun rückwirkend mit 1.1.2020 von 25% auf 20% gesenkt. Die Senkung führt zu einer jährlichen Entlastung von bis zu € 350.

STEUERTIPP:

Die Senkung des Steuersatzes ist spätestens bei der Auszahlung der September-Gehälter vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Selbständige können beim Finanzamt bis 30. September einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen stellen.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt und eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Sie erreichen mich unter 0664/889 220 44 oder unter office[a]stbaigner.at. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!

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